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Seit 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft, deshalb müssen nun auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Und so geht’s:
Lies dir die Broschüre Führungszeugnis und den Flyer Führungszeugnis (siehe unten) durch. Hier findest Du Antworten auf die Fragen: Warum brauche ich als Ehrenamtliche/r ein erweitertes Führungszeugnis, was steht da drin, und wer muss ein efZ vorlegen ?
Fülle als Vorstand bzw. Leitung eurer Ortsgruppe das Formular „Beauftragung des Diözesanverbandes“ (siehe unten) aus, unterschreibe es und schicke es an: KLJB Diözesanverband Bamberg Kleberstraße 28 96047 Bamberg bzw. scanne es ein und maile es an: info@kljb-bamberg.de
Lade dir jetzt das Formular „Einsichtnahme Liste“ (siehe unten) herunter und fülle es aus. Du musst nur die grau hinterlegten Felder ausfüllen. Wer alles in dieser Liste stehen muss findest Du in der Broschüre Führungszeugnis. Wenn Du unsicher bist, melde Dich bei Deinem/r KLJB Referenten/ KLJB Referentin. Maile die ausgefüllte Liste an: info@kljb-bamberg.de
Alle die auf der Liste stehen bekommen von uns einen Brief, mit der Aufforderung, das erweiterte Führungszeugnis (kostenlos) zu beantragen und einer Erklärung zum Datenschutz. Am Besten sagst du allen, die auf der Liste stehen, Bescheid, was mit dem Antrag zu tun ist. Gerne ist Dir dein/e KLJB Referent/in dabei behilflich.
Mit der Aufforderung können deine ehrenamtlichen MitarbeiterInnen zur Kommune gehen (Stadt oder Gemeinde) und das damit efZ kostenlos beantragen.
Das eFz wird dann direkt an die beantragende Person geschickt.
Anschließend bitte das efZ gemeinsam mit der ausgefüllten Erklärung zum Datenschutz und ggf. einem frankierten Rückumschlag per Post an: Jugendamt der Erzdiözese Bamberg Referat Prävention sexueller Gewalt Kleberstraße 28 96047 Bamberg
Meldet bitte neue Ehrenamtliche jeweils zum 1.Mai und 1.November eines Jahres, bzw. rechtzeitig vor einer Veranstaltung nach und ergänzt die Liste Einsichtnahme. Wenn Ehrenamtliche nicht mehr für Euch tätig sind, vermerkt das bitte auch in der Liste Einsichtnahme.
Nach 5 Jahren bekommen alle Ehrenamtlichen, die noch gemeldet sind von uns erneut die Aufforderung ein neues Führungszeugnis vorzulegen.
Kontakt
Falls Ihr noch Fragen habt, meldet Euch bitte bei Euren KLJB Referent/innen in den KLJB Regionalstellen.